Von Barbara Müller
Mit einer Verfassungsänderung will Präsident Mnangagwa die nächsten Wahlen hinausschieben und zwei Jahre länger im Amt bleiben. Widerstand gegen dieses Vorhaben wird nicht geduldet. Zivilgesellschaftliche Organisationen und die Opposition sind geschwächt und haben der repressiven Staatgewalt wenig entgegenzusetzen.
2013 nahm die Stimmbevölkerung von Zimbabwe – nach umfassender Konsultation im ganzen Land – mit grosser Mehrheit eine neue Verfassung an. Die darin verankerten wichtigen Grundrechte beschränken die Amtsdauer des Präsidenten auf zwei Amtszeiten von je fünf Jahren. Das soll jetzt geändert werden: gemäss Kabinettsbeschluss soll Präsident Mnangagwa, der bis 2028 gewählt wurde, bis 2030 im Amt bleiben. Generell sieht die vorgeschlagene Verfassungsänderung vor, die Amtszeit von 5 auf 7 Jahre zu erhöhen.
In Zukunft soll der Präsident zudem nicht mehr vom Volk, sondern vom Parlament gewählt werden. Weitere Veränderungen, die von vielen als demokratische Rückschritte eingestuft werden, betreffen die Ernennung von Richter:innen, die inskünftig vom Präsidenten ernannt werden können ohne vorherige Bekanntmachung ihrer Qualifikation. Zudem ist die Abschaffung der Gleichstellungskommission und ihre Integration in die Menschrechtskommission Teil des Pakets.
Die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen sind umstritten, auch innerhalb von Regierung und Regierungspartei. Sie dienen in erster Linie dem Machterhalt des derzeitigen Präsidenten und werden von dessen Anhängerschaft vehement vorangetrieben. Sie wollen die Ablösung von Mnangagwa durch Vizepräsident Chiwenga und dessen Zirkel verhindern. Auf der Gegenseite haben sich Kriegsveteranen und pensionierte Generäle prominent gegen die Verfassungsänderung ausgesprochen. Sie sind der Ansicht, dass die Abschaffung der Volkswahl des Präsidenten einen Verrat an den Zielen des Befreiungskampfes darstelle. Eine Gruppe von Kriegsveteranen hat deswegen sogar beim Verfassungsgericht geklagt mit dem Ziel, die Verfassungsänderung zu verhindern.
Geknebelte Zivilgesellschaft
Die einst so lebendige Zivilgesellschaft reagiert verhalten. Ihre Exponenten lehnen in erster Linie das geplante Vorgehen ab. Sie argumentieren, dass eine so grundlegende Verfassungsänderung ein Referendum verlange. Manche sprechen von einem konstitutionellen Putsch. Kirchen und zivilgesellschaftliche Gruppen wie die Zimbabwe Lawyers for Human Rights haben Bedenken angemeldet und kritisieren das Vorgehen als mangelhaft und undemokratisch.
Viele Organisationen und auch exponierte Persönlichkeiten halten sich indessen zurück, weil sie – wohl zu Recht – repressive Massnahmen befürchten, wenn sie sich kritisch äussern. NGOs müssen sich aufgrund des neuen PVO-Gesetzes (Private Voluntary Organisations Act) registrieren lassen. Sie haben Angst mit einer ablehnenden Haltung die pendente Registrierung zu gefährden mit der Konsequenz, dass sie ihre Aktivitäten einstellen müssten.
Diese Befürchtungen sind nicht ohne Grund. Freie Meinungsäusserung wird – auch mit gewaltsamen Mitteln – unterbunden. Unabhängige Informationsveranstaltungen zu den Verfassungsänderungen sind nicht zugelassen. Zum Beispiel wurden die Gebäude des Forschungszentrums SAPES Trust von Ibbo Mandaza am 28. Oktober 2025, am Vortag einer geplanten Pressekonferenz zur Verfassungsfrage, abgefackelt. Am vergangenen 1. März wurde Professor Lovemore Madhuku, Präsident der NCA (National Constitutional Assembly) von bewaffneten Männern vor den Augen der Polizei während eines Meetings zusammengeschlagen. Andere Kritiker, wie der Oppositionspolitiker und ehemalige Finanzminister Tendai Biti, wurden während einer privaten Diskussionsrunde zur Verfassungsänderung verhaftet, ebenso ein Studentenführer, der sich an einer Veranstaltung an der Universität kritisch dazu äusserte. Andere wurden entführt, zusammengeschlagen oder bedroht.
Volksbefragung als Schmierenkomödie
Die Verfassung sieht vor, dass die Bevölkerung zu einer Verfassungsänderung konsultiert werden muss. Diese Konsultationen sollten an öffentlichen Anhörungen während 90 Tagen im ganzen Land stattfinden. Was tatsächlich durchgeführt wurde, war lediglich eine begrenzte Anzahl von Anhörungen während vier Tagen. Für die 4-Millionenstadt Harare wurden zum Beispiel nur deren zwei durchgeführt.
Scharf kritisiert wird, dass das Mikrofon nur vorher ausgewählten Personen gereicht wurde und kritische Stimmen mit Gewalt daran gehindert wurden, zu Wort zu kommen. Der Menschenrechtsanwalt Doug Coltart wurde nach einer Anhörung, an der er sich zu Wort melden wollte, von Anhängern des Präsidenten angegriffen und verletzt. Allen ist klar, dass die auf diese Weise durchgeführten Anhörungen den Willen der Bevölkerung nicht zum Ausdruck bringen können. Sie sind eine Farce und man fragt sich, weshalb sich die Regierung überhaupt die Mühe zur Durchführung macht. Auf jeden Fall können sie die geplante Verfassungsänderung nicht legitimieren.
Es ist davon auszugehen, dass das vom Präsidenten kontrollierte Parlament die Verfassungsänderung abnickt, auch weil die Parlamentsmitglieder Nutzniesser sind, wenn ihr Mandat um zwei Jahre verlängert wird. An und für sich hätte die ZANU-PF Wahlen zuversichtlich entgegensehen können, da sie die Opposition in den letzten Jahren erfolgreich zerschlagen hatte.
In den letzten Jahren hatte sich die zimbabwische Regierung um ein Einvernehmen mit ihren internationalen Gläubigern bemüht, um ihre Kreditwürdigkeit wiederherzustellen und die US-Sanktionen zu beenden. Der zugespitzte Machtkampf innerhalb der ZANU-PF scheint jetzt jedoch Vorrang zu erhalten gegenüber Rücksichten auf das internationale Ansehen der Regierung.